Verbraucherschutz

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Kommentar von Silvia Ottow

Per Mausklick gegen Abzocke

Bestell-Button soll Verbraucher im Internet über die tatsächlichen Kosten aufklären

Fabian Lambeck

Fitnessstudioverträge oft nachteilig – wegen völlig unzulässiger Klauseln

Die Verbraucherzentrale Brandenburg ging kürzlich gegen unzulässige Klauseln in einem Sportstudiovertrag vor, die Kunden gleich mehrfach benachteiligen. »Beliebige Preiserhöhungen und Änderungen des Angebots sowie Verhinderung des Kündigungsrechts bei Krankheit sind in den meisten Verträgen zu finden«, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk fest und kündigt an: »Gegen ungesetzliche Regelungen geht die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen vor.«