Bundesverfassungsgericht

Richter als Wildhüter

Karlsruhe lässt Finanzspekulanten, Regierung und Parlament freie Hand

Claus Dümde

Euro vor Gericht

Mündliche Verhandlung zur Euro-Krise in Karlsruhe

Hermannus Pfeiffer
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Unterhaltsrechtliche Folgen nach Scheidung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 25. Januar 2011 (Az. 1 BvR 918/10) ein gravierendes Urteil hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs Geschiedener gefällt (siehe ND-Ratgeber vom 23. Februar 2011). Es läuft darauf hinaus, dass Geschiedene mehr Geld bekommen können.

Nunmehr hat – wie die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. informiert – der Bundesgerichtshof Urteile des Oberlandesgerichts Braunschweig und des Amtsgerichts Wolfsburg hinsichtlich des neuen Unterhaltsgesetzes bestätigt. Der Gesetzgeber hatte zum 1. Januar 2008 eine umfassende Neufassung des Unterhaltsrechts vorgenommen. Darin wurde auch der nacheheliche Unterhaltsanspruch neu geregelt.

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Perspektive Freiheit

Karlsruhe hat der Politik eine längst überfällige Reform des Strafvollzugs verordnet

Ines Wallrodt
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