Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist eine Methode, bei der im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf genetische Defekte untersucht werden. In Deutschland war nach Ansicht vieler Juristen die PID bisher durch das 1990 erlassene Embryonenschutzgesetz verboten. Der Bundesgerichtshof verwarf vor rund drei Monaten diese Rechtsauffassung und stellte klar, dass die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden erlaubt ist. In der schwarz-gelben Regierungskoalition wird derzeit heftig über eine zukünftige gesetzliche Regelung diskutiert. Vor allem in den Unionsparteien wird immer wieder ein Verbot der PID gefordert. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützt diese Forderung. Es debattieren: Prof. Dr. Klaus Diedrich, Klinikdirektor, und Dr. Katrin Grüber, Institutsleiterin.