Versicherung

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Absichtliches Foul - kein Geld von Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Fußballspieler beim groben Foul vorsätzlich den Gegner verletzt, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am 5. Oktober 2012 veröffentlichten Urteil. Allerdings sei nicht bei jedem groben Foul davon auszugehen, dass der Gegner vorsätzlich verletzt werden sollte (Az. 9 U 162/11).

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Bitte nicht lächeln

Wer der elektronischen Gesundheitskarte nicht traut, kann Widerspruch anmelden

Ulrike Gramann
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Flucht in die Sachwerte

Versicherungsunternehmen legten ihr Kapital gerne in Staatsanleihen an - doch die werden immer riskanter

Hermannus Pfeiffer

Wirkungsloser Zuschuss

Nur die Regierung hält Förderung privater Vorsorge für sinnvoll

Ulrike Henning