Kündigung

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Keine Kündigung - trotz eines Vergleichs mit der NS-Zeit

Der Vorgang ist ungewöhnlich: Vergleichen Arbeitnehmer Äußerungen ihres Chefs mit der NS-Zeit, begründet dies nicht immer eine fristlose Kündigung. Denn eine langjährige, unbeanstandete Beschäftigung kann den Arbeitsplatz noch retten. So jedenfalls entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt vor längerer Zeit in einem Leitsatzurteil.

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Rauswurf im Blümchenumschlag

Proteste gegen Gesundheitskonzern Fresenius-Helios: Gewerkschaften planen bundesweite Aktionen

Dieter Hanisch, Kiel

Wer streikt, fliegt raus

Klinikkonzern Helios verschärft Tarifkampf und kündigt 1000 Beschäftigten

Jörg Meyer